
About Ace
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Ace hat sich in der Zeit bei uns zu einem treuen und fröhlichen Begleiter entwickelt, der sehr gut an der Leine läuft und mittlerweile neugierig und taff durchs Leben geht, denn anfangs war er eher ein unsicherer Hund. Er ist ein liebevoller und sehr sensibler Kerl mit einem großen Herzen, der die Nähe seiner Bezugspersonen sucht und schnell zum Kuscheln einlädt. Mit Futter ist er sehr bestechlich, sodass er sich bei unbekannten Menschen schnell öffnet. Seine neugierige Art macht ihn zu einem tollen Entdecker, der neue Situationen ruhig und freundlich annimmt. Mit anderen Hunden zeigt Ace sich ausgeglichen und interessiert und kann entspannt an ihnen vorbeigehen. In seinem neuen Zuhause können gerne andere Hunde sowie jugendliche Kinder leben. Bei Katzen ist er vorsichtig und weicht zurück, wir können ihn uns mit Katzen vorstellen, was noch weiter getestet werden müsste. Auch im Straßenverkehr ist Ace souveräner unterwegs und zeigt, wie sehr er sich positiv entwickelt hat. Man spürt deutlich sein Vertrauen und seine Freude, gemeinsam mit seinem Menschen durchs Leben zu gehen. Um mit Ace Gassi zu gehen wird aufgrund einer Einstufung ein Sachkundenachweis benötigt. Auflagen in Schleswig-Holstein:• Sachkundenachweis (die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund erworben) verschiedene Hundeschulen bieten diesen an.• vorläufigen Sachkundenachweis (für 3 Monate) es kann eine vorläufige Genehmigung von der Gemeinde beantragt werden, sodass man mit diesem Hund für die praktische Prüfung trainieren kann.• Führungszeugnis (18 Jahre alt, persönliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit)• Erlaubnis der zuständigen Behörde• Maulkorb – und Leinenzwang (auf dem eigenen Grundstück nicht, allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass der Hund nicht ausbrechen kann.• Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung• Kennzeichnung durch einen Microchip (Erledigt durch das Tierheim) „Resozialisierung“ möglich:Sind Hunde einmal auffällig geworden (Mensch oder Tier gebissen haben/ oder unkontrolliert gehetzt oder gerissen hat) dann kann die Einstufung als gefährlicher Hund nach 2 Jahren zurückgenommen werden, wenn die Hunde erfolgreich einen Wesenstest bestanden haben und sie durch einen Fachtierarzt für Verhaltenskunde beziehungsweise -Therapie begutachtet worden sind.
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